Im Mietshaus oder Eigentumswohnung - welche Wärmepumpe statt Gas Etagenheizung?
- williharhammer
- 25. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Der Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Wärmepumpe in einem Mietshaus oder einer Eigentumswohnung ist technisch anspruchsvoller als im Einfamilienhaus, aber seit 2024/2025 gibt es dafür spezialisierte Lösungen und klare gesetzliche Fristen.
Hier sind die drei gängigsten Wege, um Gasthermen in einzelnen Wohnungen zu ersetzen:
1. Die "Eins-zu-eins"-Lösung: Etagen-Wärmepumpen (Luft-Wasser)
Spezielle Wohnungswärmepumpen sind so kompakt, dass sie oft an derselben Stelle hängen können wie die alte Gastherme.
Funktionsweise: Die Inneneinheit nutzt die bestehenden Heizkörper. Die Außeneinheit wird meist an der Fassade oder auf dem Balkon installiert.
Vorteil: Sie behalten Ihre eigene Heizung und Abrechnung. Bestehende Rohre können oft weitergenutzt werden.
Herausforderung: Der Platz für das Außengerät und die Schallschutzvorgaben (Lärm für Nachbarn).
2. Die schnelle Alternative: Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte)
Diese Systeme sind im Prinzip moderne Klimaanlagen, die im Winter hocheffizient heizen.
Funktionsweise: Ein Außengerät versorgt ein oder mehrere Innengeräte, die warme Luft in die Räume blasen.
Vorteil: Günstig in der Anschaffung, sehr schnell warm, kühlt im Sommer.
Nachteil: Ersetzt nicht die Warmwasserbereitung (hierfür wird meist ein zusätzlicher elektrischer Durchlauferhitzer oder eine Brauchwasser-Wärmepumpe benötigt).
3. Die gemeinschaftliche Lösung: Zentralisierung
Statt in jeder Wohnung ein Gerät zu haben, wird das ganze Haus auf eine zentrale Wärmepumpe (z. B. im Keller oder auf dem Dach) umgestellt.
Funktionsweise: Die Wärme wird über neue oder alte Steigleitungen in die Wohnungen transportiert und dort über Wohnungsstationen verteilt.
Vorteil: Höchste Effizienz, kein Lärm auf dem Balkon, Wertsteigerung des gesamten Hauses.
Nachteil: Erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (WEG) und meist größere Baumaßnahmen.
Vergleich der Systeme
Merkmal | Luft-Wasser (Etage) | Luft-Luft (Klima) | Zentralisierung |
Komfort | Hoch (Strahlungswärme) | Mittel (Luftstrom) | Sehr Hoch |
Installation | Mittel | Einfach | Aufwendig |
Warmwasser | Inklusive | Separat nötig | Inklusive |
Kühlfunktion | Begrenzt | Exzellent | Optional |
Förderung | Bis 70 % | Bis 70 % | Bis 70 % (anteilig) |
Wichtige Regeln nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Für Gasetagenheizungen gelten Sonderfristen, damit Eigentümer nicht überhastet einzeln investieren müssen:
Entscheidungsfrist: Sobald die erste Gastherme im Haus kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, hat die Eigentümergemeinschaft 5 Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob das Haus zentralisiert oder dezentral weiterbeheizt wird.
Umsetzungsfrist: Nach dieser Entscheidung bleiben weitere 8 Jahre, um die Umstellung tatsächlich abzuschließen. Insgesamt haben Sie also bis zu 13 Jahre Zeit für den kompletten Umstieg.
Kosten und Förderung
Der Staat unterstützt den Tausch mit bis zu 70 % der Kosten (30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus bei schnellem Tausch + 20 % einkommensabhängiger Bonus). Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Wichtig: In einer Eigentumswohnung müssen Sie für bauliche Veränderungen an der Fassade (Außengerät) zwingend die Zustimmung der WEG einholen.
Auskunft über Wärmepumpen im Bereich Nürnberg Fürth Erlangen
Tipps gibt es auch von Willi Harhammer (waermepumpen-einfach.de): Er wird als erfahrener und unabhängiger Energieexperte genannt, der in der Metropolregion Nürnberg, Fürth, und Erlangen Hausbesitzer berät und herstellerunabhängige Tipps gibt unter www.waermepumpen-einfach.de gibt es auch Termine für Vorträge, speziell zu den Themen Wärmepumpe und Photovoltaik.



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