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Im Mietshaus oder Eigentumswohnung - welche Wärmepumpe statt Gas Etagenheizung? 



Der Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Wärmepumpe in einem Mietshaus oder einer Eigentumswohnung ist technisch anspruchsvoller als im Einfamilienhaus, aber seit 2024/2025 gibt es dafür spezialisierte Lösungen und klare gesetzliche Fristen.

Hier sind die drei gängigsten Wege, um Gasthermen in einzelnen Wohnungen zu ersetzen:

1. Die "Eins-zu-eins"-Lösung: Etagen-Wärmepumpen (Luft-Wasser)

Spezielle Wohnungswärmepumpen sind so kompakt, dass sie oft an derselben Stelle hängen können wie die alte Gastherme.

  • Funktionsweise: Die Inneneinheit nutzt die bestehenden Heizkörper. Die Außeneinheit wird meist an der Fassade oder auf dem Balkon installiert.

  • Vorteil: Sie behalten Ihre eigene Heizung und Abrechnung. Bestehende Rohre können oft weitergenutzt werden.

  • Herausforderung: Der Platz für das Außengerät und die Schallschutzvorgaben (Lärm für Nachbarn).

2. Die schnelle Alternative: Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte)

Diese Systeme sind im Prinzip moderne Klimaanlagen, die im Winter hocheffizient heizen.

  • Funktionsweise: Ein Außengerät versorgt ein oder mehrere Innengeräte, die warme Luft in die Räume blasen.

  • Vorteil: Günstig in der Anschaffung, sehr schnell warm, kühlt im Sommer.

  • Nachteil: Ersetzt nicht die Warmwasserbereitung (hierfür wird meist ein zusätzlicher elektrischer Durchlauferhitzer oder eine Brauchwasser-Wärmepumpe benötigt).

3. Die gemeinschaftliche Lösung: Zentralisierung

Statt in jeder Wohnung ein Gerät zu haben, wird das ganze Haus auf eine zentrale Wärmepumpe (z. B. im Keller oder auf dem Dach) umgestellt.

  • Funktionsweise: Die Wärme wird über neue oder alte Steigleitungen in die Wohnungen transportiert und dort über Wohnungsstationen verteilt.

  • Vorteil: Höchste Effizienz, kein Lärm auf dem Balkon, Wertsteigerung des gesamten Hauses.

  • Nachteil: Erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (WEG) und meist größere Baumaßnahmen.

Vergleich der Systeme

Merkmal

Luft-Wasser (Etage)

Luft-Luft (Klima)

Zentralisierung

Komfort

Hoch (Strahlungswärme)

Mittel (Luftstrom)

Sehr Hoch

Installation

Mittel

Einfach

Aufwendig

Warmwasser

Inklusive

Separat nötig

Inklusive

Kühlfunktion

Begrenzt

Exzellent

Optional

Förderung

Bis 70 %

Bis 70 %

Bis 70 % (anteilig)

Wichtige Regeln nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Für Gasetagenheizungen gelten Sonderfristen, damit Eigentümer nicht überhastet einzeln investieren müssen:

  1. Entscheidungsfrist: Sobald die erste Gastherme im Haus kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, hat die Eigentümergemeinschaft 5 Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob das Haus zentralisiert oder dezentral weiterbeheizt wird.

  2. Umsetzungsfrist: Nach dieser Entscheidung bleiben weitere 8 Jahre, um die Umstellung tatsächlich abzuschließen. Insgesamt haben Sie also bis zu 13 Jahre Zeit für den kompletten Umstieg.

Kosten und Förderung

Der Staat unterstützt den Tausch mit bis zu 70 % der Kosten (30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus bei schnellem Tausch + 20 % einkommensabhängiger Bonus). Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Wichtig: In einer Eigentumswohnung müssen Sie für bauliche Veränderungen an der Fassade (Außengerät) zwingend die Zustimmung der WEG einholen.

Auskunft über Wärmepumpen im Bereich Nürnberg Fürth Erlangen


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