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Wärmepumpe Bayern Abstand Grundstücksgrenze 

In Bayern hat sich die Rechtslage für den Abstand von Wärmepumpen zur Grundstücksgrenze durch die Neuerung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 1. Januar 2025 deutlich vereinfacht.

Hier ist der aktuelle Stand für Ihr Vorhaben:

1. Bauordnungsrecht: Kein Mindestabstand (bis 2m Höhe)

Seit dem 1. Januar 2025 ist gesetzlich klargestellt, dass haushaltsübliche Wärmepumpen in Bayern keine Abstandsflächen mehr auslösen, sofern sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

  • Regel: Wärmepumpen (und deren Einhausungen) bis zu einer Höhe von 2 Meternbenötigen keinen Grenzabstand von 3 Metern mehr.

  • Folge: Sie dürfen theoretisch direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden.

  • Hintergrund: Früher gab es oft Streit, ob eine Wärmepumpe wie ein Gebäude ("gebäudeähnliche Wirkung") wirkt. Der Gesetzgeber hat dies nun verneint, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern.

2. Das "Aber": Der Lärmschutz (TA Lärm)

Auch wenn die Bauordnung den Abstand auf 0 Meter reduziert hat, müssen Sie zwingend die Lärmschutzwerte einhalten. Das ist in der Praxis oft der entscheidende Faktor für den tatsächlichen Abstand.

  • Grenzwerte nachts: In reinen Wohngebieten gelten meist 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (z. B. das Schlafzimmerfenster des Nachbarn).

  • Empfehlung: Um diese Werte ohne teure Schallschutzhauben einzuhalten, ist oft dennoch ein Abstand von 2 bis 3 Metern oder eine geschickte Ausrichtung (Ventilator zeigt nicht zum Nachbarn) ratsam.

Zusammenfassung der Regelungen 2025

Aspekt

Regelung in Bayern (seit 01.01.2025)

Abstandsfläche

Entfällt bei Geräten bis 2 m Höhe (Art. 6 BayBO).

Baugenehmigung

In der Regel verfahrensfrei (technische Gebäudeausrüstung).

Lärmschutz

Zwingend einzuhalten nach TA Lärm (Nachbarschutz).

Empfohlener Abstand

Trotz 0-Meter-Option meist ca. 2-3 m wegen Lärmschutz sinnvoll.

Tipp für die Planung: Nutzen Sie den kostenlosen Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Damit können Sie vorab prüfen, ob der geplante Standort an der Grenze die Lärmschutzwerte für Ihren Nachbarn einhält.

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