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Neu+++ neu: Wärmepumpe als Etagenheizung in Mietshäusern oder Eigentums-Wohnanlagen in Nürnberg Fürth und Erlangen


Die Umstellung einer Etagenheizung auf eine Wärmepumpe ist prinzipiell möglich und wird durch neue, kompakte Geräte zunehmend einfacher, stellt aber in Mehrfamilienhäusern oft eine Herausforderung dar. Neu+++ neu: Wärmepumpe als Etagenheizung in Mietshäusern oder Eigentums-Wohnanlagen in Nürnberg Fürth und Erlangen. Hier sind die wichtigsten Punkte:


1. Geeignete Wärmepumpen-Arten

Besonders für den Ersatz von Gasetagenheizungen eignen sich dezentrale Lösungen, da sie die Unabhängigkeit der einzelnen Wohnung beibehalten:

  • Mini-Wärmepumpen (Luft-Wasser):

    • Beschreibung: Speziell für Etagenwohnungen konzipierte, kompakte Luft-Wasser-Wärmepumpen.

    • Vorteil: Sie können oft die bestehende Gastherme 1:1 ersetzen (Inneneinheit) und benötigen nur eine relativ kleine Außeneinheit (z. B. an der Außenwand oder auf dem Balkon). Sie versorgen sowohl die Heizkörper als auch die Warmwasserbereitung.

    • Beispiele: Modelle wie die MWL von Remko oder die Etagen-Wärmepumpe von HeatPump23 wurden für diesen Einsatz entwickelt.

  • Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen:

    • Beschreibung: Ähnlich wie Mini-Wärmepumpen, bestehen sie aus einer Innen- und einer Außeneinheit. Sie sind eine gängige Bauweise, müssen aber in ihrer Größe zur Wohnung passen.

  • Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte):

    • Beschreibung: Funktionieren wie eine Klimaanlage, die auch heizen kann. Sie geben die Wärme direkt über Innengeräte in die Räume ab.

    • Nachteil: Sie erzeugen meist kein Warmwasser. Hierfür sind zusätzliche Lösungen (z. B. elektrische Durchlauferhitzer oder Warmwasser-Wärmepumpen) erforderlich.

    • Vorteil: Geringere Installationskosten und hohe Flexibilität.

Etagenheizung mit Wärmepumpe (Symbolbild)
Etagenheizung mit Wärmepumpe (Symbolbild)

2. Voraussetzungen und Herausforderungen

  • Platzbedarf: Im Gegensatz zur Gastherme benötigen Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Außeneinheit (Lärmschutz und Genehmigung der Eigentümergemeinschaft beachten) und ggf. mehr Platz für die Inneneinheit (manchmal inklusive kleinem Warmwasserspeicher).

  • Heizsystem: Wärmepumpen arbeiten am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen (z. B. bei einer Fußbodenheizung). Sind nur normale Heizkörper vorhanden, ist zu prüfen, ob diese für den effizienten Betrieb der Wärmepumpe groß genug sind (Niedertemperaturheizkörper können eine Lösung sein) oder ob eine Hochtemperatur-Wärmepumpe nötig ist.

  • Stromnetz: Die elektrische Anschlussleistung der Wohnung muss für die Wärmepumpe und eventuelle elektrische Warmwasserbereitung (z. B. Durchlauferhitzer) ausreichend sein, was im Altbau eine Überprüfung und eventuelle Anpassung erfordert.

  • Eigentümergemeinschaft (WEG): Da das Außengerät in der Regel am Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach) installiert wird, ist die Zustimmung der WEGerforderlich. Bei einer zentralen Umstellung auf eine große Wärmepumpe für das gesamte Haus muss die gesamte WEG zustimmen.


3. Kosten und Förderung

  • Kosten: Die Gesamtkosten für eine dezentrale Wärmepumpenlösung (Mini- oder Split-Wärmepumpe) liegen grob zwischen 10.000 € und 22.000 € inklusive Installation.

  • Förderung: Der Umstieg von einer fossilen Etagenheizung auf eine Wärmepumpe wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stark gefördert.

    • Es sind Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich (Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus).


Fazit

Der Umstieg von einer Gasetagenheizung auf eine Wärmepumpe ist durch kompakte, dezentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen eine praktikable Lösung geworden. Sie behalten die individuelle Abrechnung und Steuerung bei. Eine fachkundige Planung, insbesondere hinsichtlich der Aufstellmöglichkeiten für die Außeneinheit und der Abstimmung auf das bestehende Heizsystem, ist jedoch unerlässlich.



Förderung für den Wechsel zur Wärmepumpe

Die Förderung für den Austausch einer fossilen Etagenheizung (meist Gas) durch eine Wärmepumpe erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Förderbestandteil

Höhe (vom Investitionsvolumen)

Voraussetzung

Grundförderung

30 %

Für alle privaten Gebäudeeigentümer.

Geschwindigkeitsbonus

20 %

Nur bei selbst bewohnten Einheiten, wenn die alte fossile Heizung (z. B. Gastherme) oder Nachtspeicherheizung durch die neue Wärmepumpe ersetzt wird. (Staffelung über die Jahre)

Einkommensbonus

30 %

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr.

Gesamtförderung

Bis zu 70 %

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit im Kalenderjahr begrenzt.

Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Beauftragung des Handwerkers (also vor Unterschrift unter den Liefer- oder Leistungsvertrag) bei der KfW erfolgen. Hierfür wird in der Regel ein Energieeffizienz-Experte (EEE) benötigt, der Sie auch bei der Planung unterstützt.

Schritte in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Da die Installation einer Wärmepumpe in einer Etagenwohnung fast immer eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum (z. B. die Fassade oder das Dach für das Außengerät) erfordert, sind folgende Schritte und Zustimmungen notwendig:


1. Informationssammlung und Konkretisierung

  • Planung: Beauftragen Sie einen Fachexperten (z. B. einen Heizungsbauer oder EEE), um die Machbarkeit, den Standort der Außeneinheit, Lärmemissionen und die technische Einbindung zu klären. Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.

  • Beschlussvorlage: Erstellen Sie eine präzise Beschlussvorlage, die den Standort, die technischen Daten (insbesondere die Lautstärke) und die optische Ausführung des Außengeräts beschreibt.


2. Der WEG-Beschluss

  • Recht auf Modernisierung: Jeder Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, auf eigene Kosten angemessene bauliche Veränderungen zu verlangen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Barrierereduzierung oder Versorgung mit Wärme dienen (§ 20 Abs. 2 WEG).

  • Einfache Mehrheit: Der Beschluss über eine solche bauliche Veränderung erfordert nur eine einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimmen.

  • Wichtig: Andere Eigentümer können das Vorhaben untersagen, wenn die geplante Maßnahme die Wohnanlage unzumutbar beeinträchtigt. Unzumutbarkeit kann etwa durch übermäßige Lärmbelästigung oder erhebliche optische Beeinträchtigungen entstehen. Daher sind detaillierte technische Angaben so wichtig.


3. Durchführung und Kosten

  • Kostentragung: Da es sich um eine individuelle Maßnahme handelt, müssen Sie als antragstellender Eigentümer die gesamten Kosten für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der Wärmepumpe alleine tragen.

Ich hoffe, diese Übersicht hilft Ihnen bei Ihren nächsten Schritten.

Möchten Sie, dass ich Ihnen bei der Suche nach einem Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe helfe, der auf die Planung von Wärmepumpen spezialisiert ist?







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